Investitionen – Zuschüsse für Imkereigeräte
Imkerinnen und Imker in Bayern haben die Möglichkeit, sich Neuanschaffungen staatlich fördern zu lassen. (bis zu 30 % der Nettokosten)
Welche Grundvoraussetzungen müssen erfüllt werden?
- Jeder Antragsteller benötigt zur Antragstellung eine 10-stellige Betriebsnummer. Diese wird vom örtlichen zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) kostenlos vergeben. (AELF in Traunstein: Schnepfenluckstraße 10 in 83278 Traunstein; Tel: 0861/ 70980. Die Antragstellung ist auch telefonisch möglich) Zum Antragsformular
- Für Anfänger gilt: Anfänger müssen mit der Bienenhaltung erstmals begonnen haben und im ersten Halbjahr des Förderjahres 2021 oder in den Jahren 2018 bis 2020 einen anerkannten Anfängerlehrgang besucht haben. Ein reiner Onlinekurs kann in diesem Zusammenhang nicht anerkannt werden. Ein Anfängerlehrgang kann durch drei sonstige Imkerlehrgänge ersetzt werden.
- Imker mit langjähriger Erfahrung sind von der Anfängerregelung ausgenommen.
Es ist in jedem Fall unabdingbar, sich das Merkblatt zur Abwicklung der Bienenförderung genauestens durchzulesen. (Förderfähige Gerätschaften, Mindestinvestitionssumme, Fristen etc.) Zum Merkblatt
Es muss unbedingt die folgende Reihenfolge bei der Antragstellung eingehalten werden!!!
- Merkblatt zur Abwickelung der Bienenförderung 2021 durchlesen (Am besten zweimal) Zum Merkblatt
- Förderantrag stellen. Zum Förderantrag (Der Antrag muss bis spätestens 15.4.2021 bei der zuständigen Behörde vorliegen)
- Zustimmung abwarten. Man darf die zu fördernde Gerätschaft erst kaufen, wenn die schriftliche Zustimmung der zuständigen Behörde vorliegt. Andernfalls hat man keinen Anspruch mehr auf Förderung, auch wenn die Zustimmung im Nachhinein erfolgt. (Vom Antrag bis zu Zustimmung vergehen einige Wochen)
- Geräte kaufen. Nach Erhalt der Zustimmung dürfen die Gerätschaften gekauft Werden
- Zahlungsantrag stellen (Rechnung und Zahlungsbeleg einreichen). Zum Zahlungsantrag Nun muss erneut ein Antrag auf die Auszahlung der Fördersumme gestellt werden. Dabei müssen die geforderten Dokumente (Rechnung, Zahlungsbeleg) mitgeschickt werden. (Auszahlung der Förderung erfolgt meistens im Oktober)
Die Investigativen Maßnahmen sind mit einigen wenigen Bedingungen behaftet. Die Dokumente müssen für mindesten 5 Jahre aufbewahrt werden und die Dauer der Zweckverbindung der geförderten Gerätschaften beträgt 5 Jahre ab Auszahlung der Zuwendung. (Siehe Merkblatt) Die Einhaltung der Bedingungen kann durch einen Prüfer kontrolliert werden.
Weitere Informationen zur Imkerförderung finden sich auf der Internetseite des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF)
Viel Erfolg
Zuschüsse für Öko-Zertifizierung